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Privatstiftungen / Stiftungsrecht

Im Jahre 1993 ist das österreichische Privatstiftungsgesetz (PSG) in Kraft getreten, das die Möglichkeit bietet, eine Stiftung auch für private Zwecke zu errichten. Dies bietet eine ausgezeichnete Veranlagungsmöglichkeit für vermögende Personen aus dem In- und Ausland. Es ist insbesondere sehr gut dazu geeignet, klare Strukturen in ein umfangreiches Familienvermögen zu bringen.

Es ist entscheidend zu erkennen, dass die Errichtung einer Stiftung ebenso einer durchdachten Vorbereitung bedarf. Die Entscheidung, ob und in welcher Form eine Stiftung gegründet wird, erfordert sorgfältige Überlegungen. Hierbei sind insbesondere die Rahmenbedingungen zu klären, die Position des Stifters sowie das Verhältnis zur Stiftung und ihren Organen. Die Motive für Stifter sind in der Praxis oft vielschichtig:

  • Schutz des Familienvermögens vor Zersplitterung im Erbweg
  • Verhinderung von Erbstreitigkeiten
  • Absicherung von Familienangehörigen
  • Fehlen von Nachkommen
  • Sicherung der ganzheitlichen Weiterführung eines Unternehmens nach den Vorstellungen des Stifters
  • Zusammenhalt von Beteiligungen
  • Flexible Weiterführung eines Unternehmens bei minderjährigen Erben

Ob es um die Rechte der Begünstigten oder der Stifter einer Privatstiftung, Haftungsfragen für Stiftungsorgane, die präzise Formulierung des Stiftungszwecks oder Fragen zur Gemeinnützigkeit geht – die Rechtsform der Stiftung kann alle Beteiligten vor anspruchsvolle Herausforderungen stellen. Dank langjähriger praktischer Erfahrung und fundiertem Fachwissen bieten unsere Experten umfassende Antworten auf selbst die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit Stiftungen.

Unsere Dienstleistungen und Schwerpunkte reichen hierbei von der Beratung und Unterstützung bei der Errichtung von Privatstiftungen zu Lebzeiten und von Todes wegen, der Überarbeitung, Änderung und Anpassung von Stiftungserklärungen, die laufende Betreuung sowie die Beratung von Stiftern, Begünstigten und Stiftungsorganen (wie Stiftungsvorstand, Stiftungsbeirat, Stiftungsprüfer) bis zur Beratung über Wege aus der Privatstiftung (wie Umwandlung, Auflösung) oder die Errichtung von Substiftungen.

SSFP Law - Siemer - Siegl - Füreder & Partner Rechtsanwälte - MMag. Monika Buxbaumer

MMag. Monika Buxbaumer

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