Fachgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht geht jeden an, denn es regelt das Berufsleben aller, egal ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Die immer komplexer werdenden Gesetzesbestimmungen und die monatlich wachsende Anzahl an gerichtlichen Entscheidungen machen dieses Fachgebiet interessant, für die Betroffenen aber immer unüberschaubarer.

Arbeitsrecht ist eine unserer zentralen Materien. Wir sind sowohl auf Arbeitgeberseite wie auch auf Arbeitnehmerseite tätig, vor allem für ArbeitnehmerInnen des oberen Managementbereichs. Wir sehen also arbeitsrechtliche Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven und können uns daher in die jeweils andere Seite des arbeitsvertraglichen Verhältnisses besser hineindenken und so bessere Empfehlungen für Handlungsweisen abgeben.

Inhaltlich beschäftigen wir uns mit allen wesentlichen Aspekten des Arbeitsrechts. Wir unterstützen beim Recruiting, verfassen Arbeitsverträge, beraten bei den täglichen Fragen zur Abwicklung der Arbeitsverträge und schaffen bei der Beendigung von Arbeitsverträgen optimale Rahmenbedingungen. Viele unserer Mandate haben dabei mit der Verfassung und Auslegung von Betriebsvereinbarungen zu tun. Dabei steht die Lösung von Problemen ohne Gerichtsverfahren im Vordergrund.

Auf Arbeitgeberseite sind unsere Schwerpunkte die Erweiterung bestehender Betriebe, Betriebsübergänge und Unterstützung bei allen Fragen der Restrukturierung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Betreuung großer Umstrukturierungen schließt eine konstruktive Problemlösungskompetenz auch mit Belegschaftsvertretungen, vor allem Betriebsräten, mit ein.

Auf Arbeitnehmerseite beschäftigen wir uns mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitsverträgen einschließlich der Geltendmachung von Kündigungsentschädigungen nach unberechtigter Entlassung. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Vertretung in Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren.

Ansprechpartner

SSFP Law - Siemer - Siegl - Füreder & Partner Rechtsanwälte - Dr. Gerald Gries