Fachgebiete

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Viele Vereinbarungen zwischen Unternehmen, seien es Kooperationsverträge, Übernahmen, Vertriebs- oder Franchiseverträge, enthalten Abreden, die kartellrechtlich nur innerhalb enger Grenzen zulässig sind. Dies gilt vor allem für Absprachen über Preise und Konditionen. Eine genaue Prüfung der Zulässigkeit nach österreichischem und europäischem Kartellrecht ist daher unabdingbar.

Wir verfügen über weitreichende Erfahrung und beraten und betreuen unsere Klienten in den verschiedensten Industrie- und Handelsbranchen zu allen Fragen des Kartell- und Vertriebsrechts, wie z.B.:

  • Gestaltung von Kooperationsverträgen in Übereinstimmung mit den wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Beratung und Vertretung bei Fusionen und die Übernahme der Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben auf nationaler und Gemeinschaftsebene
  • Beratung über den Handlungsspielraum von marktmächtigen Unternehmen z.B. hinsichtlich Konditionen und Rabattsystemen
  • Gestaltung von Bietergemeinschaftsverträgen
  • Beratung über die Abwehr von kartellrechtlich relevanten Verhaltensweisen von Dritten, die Klienten in ihrer eigenen Entwicklung beeinträchtigen sowie im Bereich „private enforcement“
  • Gestaltung von Vertriebssystemen
  • Vertretung vor der Bundeswettbewerbsbehörde, den Kartellgerichten sowie den europäischen Wettbewerbsinstanzen